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	<description>Arztpraxis Dr. med. Birgit Musiol</description>
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		<title>Praxisgebühr</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 15:42:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Arztpraxis Musiol</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Arztbesuch]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisgebühr]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer muss vom 1. Januar 2004 an eine Praxisgebühr entrichten? Es müssen alle Versicherten, eine Praxisgebühr beim Arzt- oder Zahnarztbesuch bezahlen. Sozialhilfe-Empfänger werden mit gesetzlich Versicherten gleichgestellt und müssen ebenso zehn Euro entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gänzlich von dieser Gebühr befreit. &#160; Wie teuer ist die Praxisgebühr? Je Quartal [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer muss vom 1. Januar 2004 an eine Praxisgebühr entrichten?</strong></p>
<p>Es müssen alle Versicherten, eine Praxisgebühr beim Arzt- oder Zahnarztbesuch bezahlen. Sozialhilfe-Empfänger werden mit gesetzlich Versicherten gleichgestellt und müssen ebenso zehn Euro entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gänzlich von dieser Gebühr befreit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie teuer ist die Praxisgebühr?</strong></p>
<p>Je Quartal liegt sie bei 10 €, sofern der Patient zuerst zum Hausarzt geht. Geht er zuerst zum Facharzt, sind dort 10 € zu bezahlen und bei einem anschließenden Hausarztbesuch erneute 10 €. Erstreckt sich die Behandlung bis in das nachfolgende Quartal , muss er die Gebühr ein weiteres Mal bezahlen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wo müssen Patienten die Gebühr entrichten?</strong></p>
<p>Die Praxisgebühr müssen Patienten direkt in der Arztpraxis bar bezahlen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was passiert mit den zehn Euro?</strong></p>
<p>Die Praxisgebühr fließt nicht an den Arzt, sondern an die Krankenkassen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Was passiert, wenn ich beim Arztbesuch kein Geld dabei habe?</strong></p>
<p>Das Bundesgesundheitsministerium hat die klare Devise vorgegeben „erst zahlen, dann behandeln“. Ausgenommen sind Notfälle. Was wiederum Notfälle sind, darüber wird derzeit noch verhandelt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Für welche Leistungen muss der Patient bezahlen?</strong></p>
<p>Die zehn Euro sind bereits fällig, sobald man sich nur ein Rezept ausstellen lässt oder telefonische Leistungen in Anspruch nimmt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Welche Leistungen sind ausgenommen?</strong></p>
<p>Die Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, wie beispielsweise die Brustkrebs-Früherkennung beim Frauenarzt oder die Zahnkontrolle, sind und bleiben generell zuzahlungsfrei. Dasselbe gilt für Schutzimpfungen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Gibt es Sonderregelungen?</strong></p>
<p>Ja. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten – dazu zählen neben der Praxisgebühr auch Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten – darf zwei Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke liegt die Obergrenze bei einem Prozent.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Wie soll das kontrolliert werden?</strong></p>
<p>Versicherte müssen alle Belege sammeln und bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse wird dann eine Bescheinigung ausstellen, falls die Obergrenze überschritten wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #ff0000;">Mehr Zeit für Verwaltungsaufgaben bedeutet weniger Zeit für Patienten, weniger medizinische Zuwendung. Für die Ärzte bedeutet die Gebühr einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, den sie dazu noch unentgeltlich leisten müssen – ein Aufwand, der den Kassen als Nutznießer der Regelung zu hoch ist.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
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