Wer muss vom 1. Januar 2004 an eine Praxisgebühr entrichten?
Es müssen alle Versicherten, eine Praxisgebühr beim Arzt- oder Zahnarztbesuch bezahlen. Sozialhilfe-Empfänger werden mit gesetzlich Versicherten gleichgestellt und müssen ebenso zehn Euro entrichten. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind gänzlich von dieser Gebühr befreit.
Wie teuer ist die Praxisgebühr?
Je Quartal liegt sie bei 10 €, sofern der Patient zuerst zum Hausarzt geht. Geht er zuerst zum Facharzt, sind dort 10 € zu bezahlen und bei einem anschließenden Hausarztbesuch erneute 10 €. Erstreckt sich die Behandlung bis in das nachfolgende Quartal , muss er die Gebühr ein weiteres Mal bezahlen.
Wo müssen Patienten die Gebühr entrichten?
Die Praxisgebühr müssen Patienten direkt in der Arztpraxis bar bezahlen.
Was passiert mit den zehn Euro?
Die Praxisgebühr fließt nicht an den Arzt, sondern an die Krankenkassen.
Was passiert, wenn ich beim Arztbesuch kein Geld dabei habe?
Das Bundesgesundheitsministerium hat die klare Devise vorgegeben „erst zahlen, dann behandeln“. Ausgenommen sind Notfälle. Was wiederum Notfälle sind, darüber wird derzeit noch verhandelt.
Für welche Leistungen muss der Patient bezahlen?
Die zehn Euro sind bereits fällig, sobald man sich nur ein Rezept ausstellen lässt oder telefonische Leistungen in Anspruch nimmt.
Welche Leistungen sind ausgenommen?
Die Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, wie beispielsweise die Brustkrebs-Früherkennung beim Frauenarzt oder die Zahnkontrolle, sind und bleiben generell zuzahlungsfrei. Dasselbe gilt für Schutzimpfungen.
Gibt es Sonderregelungen?
Ja. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten – dazu zählen neben der Praxisgebühr auch Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten – darf zwei Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke liegt die Obergrenze bei einem Prozent.
Wie soll das kontrolliert werden?
Versicherte müssen alle Belege sammeln und bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse wird dann eine Bescheinigung ausstellen, falls die Obergrenze überschritten wird.
Mehr Zeit für Verwaltungsaufgaben bedeutet weniger Zeit für Patienten, weniger medizinische Zuwendung. Für die Ärzte bedeutet die Gebühr einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand, den sie dazu noch unentgeltlich leisten müssen – ein Aufwand, der den Kassen als Nutznießer der Regelung zu hoch ist.